Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Rahmen für die Zusammenarbeit: Leistungen, Preise, Rechte und Zuständigkeiten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen I2B Media AG, Grossmattstrasse 3, 5737 Menziken (nachfolgend i2B), und Auftraggebern über Leistungen aus den Bereichen Creator-Marketing, Social Media, Content-Produktion, Werbeanzeigen, Lead-Generierung, Websites und Landingpages sowie KI und Automatisierung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn i2B ihnen schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst mit der schriftlichen Bestätigung eines Angebots, auch per E-Mail. Jedes Angebot nennt Leistungen, Umfang, Termine und Preise. Angebote sind Gültigkeitsdauer festlegen gültig.
3. Leistungen und Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht vereinbart. Änderungswünsche während der Umsetzung werden gesondert abgestimmt und, soweit sie Mehraufwand verursachen, zusätzlich vergütet.
Bei Leistungen, die von Plattformen Dritter abhängen, etwa Reichweite oder Werbeausspielung, schuldet i2B die fachgerechte Umsetzung, nicht einen bestimmten Erfolg.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen, die daraus entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Materialien die nötigen Rechte hat.
5. Termine
Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Projektplanung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Creator-Projekten hängen Termine zusätzlich von der Verfügbarkeit der Creator ab.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Alle Preise verstehen sich in CHF oder EUR, zuzüglich oder inklusive MWST festlegen. Creator-Honorare und Werbebudgets werden gesondert ausgewiesen und, soweit vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers eingesetzt.
Rechnungen sind innerhalb von Zahlungsfrist festlegen ohne Abzug zahlbar. Bei laufenden Leistungen wird monatlich im Voraus abgerechnet. Bei Projekten kann eine Anzahlung von Anzahlung festlegen vereinbart werden.
7. Laufzeit und Beendigung
Projekte enden mit der Abnahme. Laufende Betreuung läuft, soweit im Angebot nichts anderes steht, auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von Kündigungsfrist festlegen auf das Monatsende gekündigt werden. Bereits begonnene Produktionen und eingegangene Verpflichtungen gegenüber Creatorn werden abgerechnet.
8. Nutzungsrechte
An den von i2B erstellten Inhalten erhält der Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte, wirksam mit vollständiger Bezahlung. Ohne abweichende Vereinbarung gilt eine Nutzung für die eigenen digitalen Kanäle des Auftraggebers.
Bei Creator-Inhalten richten sich Umfang, Kanäle und Laufzeit nach der Vereinbarung mit dem jeweiligen Creator. Eine Nutzung für Werbeanzeigen setzt eine entsprechende Rechteeinräumung voraus und wird vorher vereinbart. Arbeitsdateien und Projektdateien sind nicht Teil der Leistung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
9. Creator-Kooperationen
i2B vermittelt und koordiniert Kooperationen mit Creatorn. Die Verantwortung für die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten bei Werbung liegt beim veröffentlichenden Creator; i2B weist im Briefing auf diese Pflicht hin. Für das Verhalten einzelner Creator nach Veröffentlichung übernimmt i2B keine Haftung, sorgt aber im Rahmen der Vereinbarung für Ersatz oder Nachbesserung.
10. Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber prüft freigegebene Inhalte auf fachliche und rechtliche Richtigkeit, insbesondere bei Aussagen zu Produkten, Preisen, Gesundheit oder Wirkung. Mit der Freigabe bestätigt er, dass die Veröffentlichung aus seiner Sicht zulässig ist.
11. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich. i2B darf die Zusammenarbeit als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
12. Datenschutz
Beide Seiten halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein. Soweit i2B im Auftrag Personendaten bearbeitet, etwa bei Werbekonten oder Anfragen aus Formularen, wird dazu eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen. Einzelheiten zur Bearbeitung auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.
13. Gewährleistung
i2B erbringt die Leistungen fachgerecht. Mängel sind innerhalb von Rügefrist festlegen nach Lieferung zu melden. i2B behebt gemeldete Mängel durch Nachbesserung; erst wenn das zweimal fehlschlägt, kommen weitere Ansprüche in Betracht.
14. Haftung
i2B haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf Haftungsobergrenze festlegen. Die Haftung für entgangenen Gewinn und für Schäden aus Entscheidungen von Plattformen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei, etwa Ausfälle von Plattformen oder behördliche Anordnungen, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist 5737 Menziken, der Sitz von I2B Media AG. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Änderungen dieser Bedingungen teilen wir laufenden Kunden mindestens Vorlauf festlegen vorher mit.
Fassung: Datum